Ingenieurvermessung, nicht hoheitliche Lagepläne
- Sie teilen uns mit zu welchem Zweck und für welches Grundstück Sie den Lageplan benötigen.
- Wir prüfen, ob die notwendigen Katasterunterlagen bereits in unserem Büro vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bestellen wir diese beim Katasteramt und erhalten sie i. d. R. in 1-2 Wochen.
- Das Grundstück wird mit seiner Höhenlage und allen planungsrelevanten Informationen vor Ort vermessen. Erfasst werden neben dem eigentlichen Baugrundstück die Kanäle, die Nachbarbebauung, die Straße, das Baurecht u.v.m. (1-2 Wochen)
- Ihr geplantes Gebäude wird anhand der Architektenpläne in den Lageplan eingetragen und alle notwendigen Berechnungen zur Vorlage beim Bauamt werden im Lageplan dokumentiert.
![202009_amtliche_lageplaene_202003](https://www.vermessung-euskirchen.de/wp-content/uploads/202009_amtliche_lageplaene_202003.png)
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!