Bodenordnung / Baulandumlegung
Die Baulandumlegung dient der Neuordnung von Grundstücken. Sie wird notwendig, wenn die Grundstücke verschiedener Eigentümer eines zu entwickelnden Gebietes von den geplanten Straßen- und Baugrundstücksgrenzen durchschnitten werden.
In diesem Fall gilt der Grundsatz „Privat vor Staat“, d.h. es wird eine zweistufige Prüfung vorgenommen:
1. Stufe: private Baulandumlegung
2. Stufe: hoheitliche Baulandumlegung
![202009_Baulandumlegung_2](https://www.vermessung-euskirchen.de/wp-content/uploads/202009_Baulandumlegung_2.png)
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