Hoheitliche Vermessung, Amtliche Grenzanzeigen
Bei der amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet . Die hergestellten Grenzpunkte werden kenntlich gemacht und in einem Ortstermin den Antragstellern gezeigt.
Arbeitsschritte:
- Beantragung der für die amtliche Grenzanzeige notwendigen Unterlagen
- Vorbereitung der Vermessung im Innendienst
- Örtliche Untersuchung der Grenzen in dem notwendigen Umfang
- Aufmessung der Grenzpunkte
- Häusliche Bearbeitung, Dokumentation und Beurkundung
![202009_amtliche_Grenzanzeige](https://www.vermessung-euskirchen.de/wp-content/uploads/202009_amtliche_Grenzanzeige.png)
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, aus Euskirchen berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!