Hoheitliche Vermessung, Bescheinigungen gem. BauO NRW

Während der Bauphase kann die Baugenehmigungsbehörde vom Bauherrn die Einhaltung der Grundrissfläche und der Höhenlage des Neubaus verlangen.

Die entsprechende Bescheinigung gem. §83 (3) BauO NRW fertigen wir für Sie an.

Das Vermessungsbüro Andreas Kluß in Euskirchen berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!