Hoheitliche Vermessung, Teilungsvermessung
Sie wollen ein Grundstück teilen lassen, um einen Teil zu veräußern oder anders zu belasten.
- Sie teilen uns mit, wie die neue Grenze verlaufen soll
- wir beantragen die Teilungsgenehmigung und bestellen die Unterlagen beim Katasteramt
- wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vermessung
- die Vermessung wird durchgeführt und die neuen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vermarkt
- Zur Feststellung der neuen Grenzen wird mit Ihnen und den Nachbarn ein Termin zur Anerkennung der neuen Grenzpunkte (Grenzniederschrift) vereinbart
- wir reichen die Messung zum Katasteramt ein
- nach der Übernahme vom Katasteramt erhalten Sie die Auflassungsschriften, mit denen der Notar die Umschreibung der Grundstücke beantragen kann.
Die Kosten für die Teilungsvermessung sind in der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) festgelegt.
Entscheidend ist die Anzahl und Größe der neu entstehenden Teilflächen, der Bodenrichtwert des Grundstücks aus BORIS.NRW sowie die Anzahl der neu abgemarkten Grenzpunkte.
![20200918_Teilung](https://www.vermessung-euskirchen.de/wp-content/uploads/20200918_Teilung.jpg)
Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!