Teilungsvermessungen2020-12-09T21:24:08+00:00

Hoheitliche Vermessung, Teilungsvermessung

Sie wollen ein Grundstück teilen lassen, um einen Teil zu veräußern oder anders zu belasten.

  • Sie teilen uns mit, wie die neue Grenze verlaufen soll
  • wir beantragen die Teilungsgenehmigung und bestellen die Unterlagen beim Katasteramt
  • wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vermessung
  • die Vermessung wird durchgeführt und die neuen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vermarkt
  • Zur Feststellung der neuen Grenzen wird mit Ihnen und den Nachbarn ein Termin zur Anerkennung der neuen Grenzpunkte (Grenzniederschrift) vereinbart
  • wir reichen die Messung zum Katasteramt ein
  • nach der Übernahme vom Katasteramt erhalten Sie die Auflassungsschriften, mit denen der Notar die Umschreibung der Grundstücke beantragen kann.

Die Kosten für die Teilungsvermessung sind in der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) festgelegt.
Entscheidend ist die Anzahl und Größe der neu entstehenden Teilflächen, der Bodenrichtwert des Grundstücks aus BORIS.NRW sowie die Anzahl der neu abgemarkten Grenzpunkte.

Das Vermessungsbüro Andreas Kluß, in Euskirchen, berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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