Hoheitliche Vermessung, amtliche Lagepläne

  • Sie teilen uns mit zu welchem Zweck und für welches Grundstück Sie den Lageplan benötigen.
  • Wir prüfen, ob die notwendigen Katasterunterlagen bereits in unserem Büro vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bestellen wir diese beim Katasteramt und erhalten sie i. d. R. in 1-2 Wochen.
  • Das Grundstück wird mit seiner Höhenlage und allen planungsrelevanten Informationen vor Ort vermessen. Erfasst werden neben dem eigentlichen Baugrundstück die Kanäle, die Nachbarbebauung, die Straße, das Baurecht u.v.m. (1-2 Wochen)
  • Ihr geplantes Gebäude wird anhand der Architektenpläne  in den Lageplan eingetragen und alle notwendigen Berechnungen zur Vorlage beim Bauamt werden im Lageplan dokumentiert.

Das Vermessungsbüro Andreas Kluß in Euskirchen berät Sie gerne, kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!